Standards

zur Abwicklung von Rundholzgeschäften

Leistungsvertrag Unsere Leistungen werden mit den Kunden und Lieferanten auf der Basis eines Vertrages vereinbart. Darin werden grundsätzlich festgelegt: Holzmenge je Holzart Preis je Stärkeklasse und Güte Abrechnungsgrundlage nach Waldmaß oder Werkseingangsvermessung Einschlaggrenzen bei Verkauf auf dem Stock Sortierung der Holzgüte im Werk oder im Wald Abrechnungsverfahren mittels Gutschrift durch den Käufer oder durch Rechnung des Verkäufers Zahlungsmodalitäten bei Werkvermessung auf Verlangen des Verkäufers die Bekanntgabe des Abnehmers und dessen Parameter der maschinellen Sortierung wie Krümmung und Abholzigkeit Liefermenge Wir wollen eine möglichst objektive und nachvollziehbare Ermittlung der gelieferten Holzmenge sicherstellen. Wir unterscheiden nach: Waldmaßermittlung Das Waldmaß wird nach den Regeln der Handelsklassensortierung (HKS) ermittelt, jeder Stamm wird nummeriert, in einer Holzliste erfasst und ausgewertet. Die Gütefeststellung wird nach den Grundsätzen der HKS im Wald durchgeführt. Die Sortenzusammenstellung und Holzliste sind Bestandteile der Abrechnung. Zur eindeutigen Identifikation des Polters wird das Holz mit Auftragsnummer und Signum des Käufers markiert. Die Übernahme erfolgt nach Holzliste in Absprache mit dem Verkäufer. Das Maß wird im Wald am Polter mittels Stichprobe überprüft und als Abrechnungsgrundlage vereinbart. Ein Abfuhrauftrag mit Auftragsnummer und Anzahl der Polter wird erstellt. Werksmaßermittlung Zur eindeutigen Identifikation des Polters wird das Holz mit Stückzahl, Auftragsnummer und Signum des Käufers markiert. Die Holzübernahme erfolgt in der Regel in Absprache mit dem Verkäufer am Polter, mit gemeinsamer Feststellung der Stückzahl je Polter. Der Abfuhrauftrag enthält Auftragsnummer und Stückzahl je Polter. Das bei der Werksvermessung erstellte Aufmaß, die Sortenverteilung und die Gütesortierung gelten als Abrechnungsgrundlage. Die Sortenzusammenstellung des belieferten Werks liegt der Abrechnung bei. Einzelstammprotokolle werden ausgehändigt.
Karl Bauer | Eichenweg 8 | 83567 Unterreit | Telefon 08073 / 96 94 | Mobil: 0171 / 12 61 810
Holzhandel... DAS ist unser Job!

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Leistungsvertrag Unsere Leistungen werden mit den Kunden und Lieferanten auf der Basis eines Vertrages vereinbart. Darin werden grundsätzlich festgelegt: Holzmenge je Holzart Preis je Stärkeklasse und Güte Abrechnungsgrundlage nach Waldmaß oder Werkseingangsvermessung Einschlaggrenzen bei Verkauf auf dem Stock Sortierung der Holzgüte im Werk oder im Wald Abrechnungsverfahren mittels Gutschrift durch den Käufer oder durch Rechnung des Verkäufers Zahlungsmodalitäten bei Werkvermessung auf Verlangen des Verkäufers die Bekanntgabe des Abnehmers und dessen Parameter der maschinellen Sortierung wie Krümmung und Abholzigkeit Liefermenge Wir wollen eine möglichst objektive und nachvollziehbare Ermittlung der gelieferten Holzmenge sicherstellen. Wir unterscheiden nach: Waldmaßermittlung Das Waldmaß wird nach den Regeln der Handelsklassensortierung (HKS) ermittelt, jeder Stamm wird nummeriert, in einer Holzliste erfasst und ausgewertet. Die Gütefeststellung wird nach den Grundsätzen der HKS im Wald durchgeführt. Die Sortenzusammenstellung und Holzliste sind Bestandteile der Abrechnung. Zur eindeutigen Identifikation des Polters wird das Holz mit Auftragsnummer und Signum des Käufers markiert. Die Übernahme erfolgt nach Holzliste in Absprache mit dem Verkäufer. Das Maß wird im Wald am Polter mittels Stichprobe überprüft und als Abrechnungsgrundlage vereinbart. Ein Abfuhrauftrag mit Auftragsnummer und Anzahl der Polter wird erstellt. Werksmaßermittlung Zur eindeutigen Identifikation des Polters wird das Holz mit Stückzahl, Auftragsnummer und Signum des Käufers markiert. Die Holzübernahme erfolgt in der Regel in Absprache mit dem Verkäufer am Polter, mit gemeinsamer Feststellung der Stückzahl je Polter. Der Abfuhrauftrag enthält Auftragsnummer und Stückzahl je Polter. Das bei der Werksvermessung erstellte Aufmaß, die Sortenverteilung und die Gütesortierung gelten als Abrechnungsgrundlage. Die Sortenzusammenstellung des belieferten Werks liegt der Abrechnung bei. Einzelstammprotokolle werden ausgehändigt.
schnelle Abfuhr und Bezahlung Abrechnung über Werksmaßlisten kein Zwischenhandel seriöse Vermarktung Pflanzung, Zaunbau, Kulturpflege
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